Haftungsfalle: 26.000 Euro für fehlenden Trittschallschutz

Bei Altuntergründen oft gang und gäbe: Weil sich Bauherren die Planungskosten sparen wollen, soll der Boden- beziehungsweise Parkettleger entscheiden, wie er vorgehen will. Doch in solchen Fällen liegt die alleinige Verantwortung beim Handwerker. Und das kann teuer werden.

Trittschalldämmung
Ein Schadensfall zum Thema Trittschalldämmung zeigt, wie wichtig die schriftliche Hinweispflicht ist, mit der Handwerker in der Regel sehr leichtfertig und oberflächlich umgehen. - © Pitt

Planungsleistungen werden in erster Linie von Planern beziehungsweise Architekten ausgeführt. In der Fußbodenbranche jedoch werden besonders in der Sanierung und Renovierung die Parkett- und Bodenleger als Planer aktiv. In der Regel übernehmen sie eine Doppelrolle, als Planer und Ausführender.

Deshalb ist es hier besonders wichtig, dass die Parkett- und Bodenleger wissen, auf was sie sich bei der Planung einlassen. Hierzu muss man wissen, wofür Planer beziehungsweise Architekten einstehen, wenn sie Planungsleistungen ausführen und dabei Fehler machen. Im Kommentar zur DIN 18365 "Bodenbelagsarbeiten" Stand Januar 2017 heißt es deshalb auf Seite 10:

DIN 18365

Um einen Altuntergrund richtig zu bewerten, muss bauseits eine Dokumentation der vorhandenen Schichten vorgelegt beziehungsweise eine umfangreiche Analyse veranlasst werden. Dafür hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.

Die Tragfähigkeit des zu belegenden Untergrundes ist durch den Auftraggeber oder Planer neu zu bewerten, nicht nur bei Nutzungsänderung. Alte und genutzte Bodenbeläge sowie Rückstände von Klebstoffen und Spachtelschichten sind als Verlegeuntergrund immer problematisch und oft Ursache späterer Schäden.

Zur Vermeidung möglicher Risiken müssen diese beseitigt werden. Wenn in Ausnahmefällen eine Verlegung auf diesen alten Untergründen erfolgen soll, entsteht ein hohes Risiko. Eine konkrete Ausschreibung und Beauftragung ist erforderlich. Durch eventuell auftretende chemische Wechselwirkungen zwischen Altuntergrund und Neuaufbau können Geruchsbelästigungen entstehen.