Steuertipp Geldverlust durch Betrug als Betriebsausgabe?

Ein interessanter Urteilsfall könnte Signalwirkung für selbstständige Handwerker haben, die betrogen wurden und dadurch Geld verloren haben. In dem Streitfall vor dem Finanzgericht Thüringen ging es um einen Betrüger, der für Geld ein Darlehen vermitteln sollte.

Geldverlust durch Betrug als Betriebsausgabe?

Der Vermittler bot einem Steuerzahler an, ihm gegen eine entsprechende Geldleistung ein Darlehen zu vermitteln. Der vermeintliche Vermittler unterschlug das Geld und erbrachte seinen Teil der Abmachung nicht. Er vermittelte kein Darlehen. Die Richter des Finanzgerichts Thüringen stuften die erhaltene Zahlung als gewerbliche Einkünfte ein (Az. 2 K 35/07). Denn die Zahlung des Geldes erfolgte erkennbar für eine Gegenleistung.

bwd-Tipp: Im Umkehrschluss müsste dieses Urteil auch für den Geschädigten Signalwirkung haben. Denn erleidet ein Selbstständiger einen Vermögensverlust, weil ein Vertragspartner trotz Anzahlung seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringt, müsste das Finanzamt den Vermögensverlust eigentlich als Betriebsausgabe zum Abzug zulassen. Lehnt das Finanzamt in vergleichbaren Fällen einen Betriebsausgabenabzug ab, sollte auf das aktuelle Urteil des Finanzgerichts Thüringen verwiesen werden.