GD Holz: Holzexport in den EU-Binnenmarkt soll weiter möglich sein

Anlässlich des Besuches einer Regierungsdelegation aus Myanmar im Juni in Brüssel wurde ein klares Zeichen gesetzt, den Holzexport in den EU-Binnenmarkt auch weiterhin zu ermöglichen. Auch der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. begrüßt die Anstrengungen Myanmars, den Holzexport EUTR-konform zu ermöglichen.

Die Regierungsvertreter erläuterten Möglichkeiten, den Weg des eingeschlagenen Holzes vom Einschlag beginnend lückenlos nachweisen zu können. Auch für die geforderte Prüfung von Dokumenten und deren Plausibilität wurden unabhängige Organisationen vorgestellt. Thematisiert wurde dabei auch, ob eine derart tiefgehende Verifizierung durch Dritte im Lieferland, wie sie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fordert, durch die EUTR gedeckt ist. Die Gespräche fanden mit Vertretern der europäischen Holzhandelsverbände sowie mit dem am FLEGT-Prozess (EU-Programm gegen illegalen Holzeinschlag und Handel) in Myanmar beauftragten Consulting-Unternehmen statt.

Die BLE erwartet in der Sorgfaltspflicht einen lückenlosen Nachweis der Legalität in der Lieferkette und eine unabhängige Verifizierung durch Dritte. Sie hat sich vor einigen Wochen in einer Pressemitteilung kritisch zum Status quo der Sorgfaltspflicht für Importe aus Myanmar geäußert. Importeure, die zum Teil seit Jahrzehnten aus Myanmar importieren und über eine fundierte Expertise in dem Ursprungsland verfügen, können die Position der BLE bezüglich der Sorgfaltspflicht kaum nachvollziehen, sind sich aber in dem Ziel einig, ausschließlich legale Ware zu importieren, wie es die EUTR vorschreibt.

Lückenlose Lieferkette und Verifizierung als Voraussetzung

Nach Auffassung des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz) ist nach den Gesprächen mit der Regierungsdelegation eine neue Situation entstanden. „Jetzt gibt es neue Informationen - der Besuch hat klar gezeigt, dass die Vertreter aus Myanmar erkannt haben, dass nur nachweisbar legale Ware in den Binnenmarkt exportiert werden darf. Sie tun daher sehr viel, um unsere Importeure in die Lage zu versetzen, ihre Sorgfaltspflicht erfolgreich durchführen zu können,“ sagt GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel. Der GD Holz fordert die BLE daher auf, sich mit den neuen Informationen aus Myanmar intensiv auseinanderzusetzen. Wenn die Lieferkette lückenlos nachweisbar ist und eine belastbare Verifizierung vorgelegt werden kann, dürfe dem Holzimport aus Myanmar nichts mehr im Wege stehen.

Der GD Holz unterstützt den internationalen Austausch zu Fragen der Sorgfaltspflicht mit Ursprungsländern wie Myanmar. An diesem Prozess sind auch weitere europäische Holzhandelsverbände und der Spitzenverband European Timber Trade Federation (ETTF) beteiligt. Unter anderem fordern die Verbände eine gleiche Behandlung durch die nationalen Überwachungsbehörden in allen Ländern der Europäischen Union. Aus ihrer Sicht gibt es auch fast fünf Jahre nach Inkrafttreten der EUTR noch Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Standards bei Überwachung und Sorgfaltspflicht im Binnenmarkt. Dieser Umstand werde durch eine unterschiedlich strenge Betrachtung einzelner Lieferländer noch verschärft.