Haben Sie immer noch keine Authentifizierung für die elektronische Übermittlung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung? Eine Übergangsregelung schafft Abhilfe.
Unternehmer, die noch keine Authentifizierung beantragt haben, befinden sich in guter Gesellschaft. Aus diesem Grund hat die Finanzverwaltung jetzt eine Übergangsregelung geschaffen.
Grundsätzlich können Sie ab 1. Januar 2013 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen nur noch elektronisch ans Finanzamt übermitteln, wenn Sie eine Authentifizierung haben.
Ohne Authentifizierung entstehen bei verspäteter Abgabe Verspätungszuschläge. Doch weil sich die notwendige Authentifizierung trotz zahlreicher Meldungen bei vielen Unternehmen noch nicht herumgesprochen hat, gibt es jetzt eine Übergangsregelung. Bis 31. August 2013 soll es nicht beanstandet werden, wenn die Umsatzsteuervormeldungen und Lohnsteueranmeldungen weiterhin ohne Authentifizierung übermittelt werden (siehe Info auf www.elsteronline.de).
bwd Tipp: Trotz dieser Übergangsregelungen sollten Unternehmer jetzt aktiv werden. Nach einer einmaligen Registrierung – Dauer 5 Minuten – erhält der Unternehmer per Post einen Code für die Authentifizierung. Das kann bis zu drei Wochen dauern. Deshalb empfiehlt es sich, jetzt sofort aktiv zu werden.