Gewinnermittlung Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung schon heute nutzen

Das Bundesfinanzministerium hat am 2. Oktober 2014 das amtliche Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung für das Steuerjahr 2014 veröffentlicht. Obwohl die Gewinnermittlung 2014 noch lange nicht ansteht, kann es dennoch Sinn machen, sich mit der Gliederung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben schon heute auseinanderzusetzen.

Sie werden sich wie viele andere Handwerker nun auch denken: "Die Gewinnermittlung 2014 steht bei mir erst im Herbst 2015 auf dem Plan. Was kümmert mich dann jetzt schon das Formular EÜR?".

Die Antwort: Buchen Sie Ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben als Einnahmen-Überschussrechner schon heute nach den Vorgaben des Formulars EÜR, haben Sie bei der Gewinnermittlung 2014 deutlich weniger Arbeit. Optimalerweise können die Salden der getrennt voneinander aufgezeichneten Einnahmen und Ausgaben 1:1 in die jeweilige Zeile übertragen werden und unter dem Strich wird der Gewinn 2014 ausgeworfen.

Wer seine Einnahmen-Überschussrechnung durch einen Steuerberater erstellen lässt, kann ihm die Vorarbeit abnehmen und insbesondere die Betriebsausgaben nach den Vorgaben des Formulars EÜR 2014 buchen. Nach Absprache mit dem Steuerberater könnte das zu einer Minderung des Steuerberaterhonorars führen.

Tipp: Wer schon heute die Vorgaben für die Einnahmen-Überschussrechnung anwenden möchte, sollte folgendermaßen vorgehen:

  • Sind Sie steuerlich beraten, klären Sie mit Ihrem Steuerberater ab, ob sie finanzielle Vorteile haben, wenn Sie die Vorarbeit erledigen, nach den Vorgaben der Anlage EÜR2014 zu buchen.
  • Wenn ja, oder wenn Sie keinen Steuerberater haben: Laden Sie sich die Anlage EÜR aus dem Portal www.bundesfinanzministerium.de herunter (BMF, Schreiben v. 2.10.2014, Az. IV C 6 - S 2142/07/10001:009).

Ordnen Sie Ihre Beleganlage nach den Rubriken des Formulars EÜR und buchen Sie ab sofort die Betriebsausgaben nur noch in der richtigen Kategorie.