Steuertipp Firmenwagen: Neue Spielregeln für 2010 beachten

Letztes Jahr hat das Bundesfinanzministerium ein Infoschreiben zu Betriebsfahrzeugen veröffentlicht. Die Veränderungen betreffen vor allem Einzelunternehmer.

Firmenwagen: Neue Spielregeln für 2010 beachten

Teile dieses Schreibens sind erstmals seit 1. Januar 2010 anzuwenden (BMF, Schreiben v. 18. November 2009, Az. IV C 6 – S 2177/07/10004, Tz. 12 und Tz. 36). Lesen Sie hier, was seit Januar 2009 zu beachten ist.

Die Änderungen betreffen vor allem Einzelunternehmer, die betriebliche Fahrzeuge privat und für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutzen. Folgende Neuregelungen sind zu beachten:

• Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Betrieb, muss grundsätzlich für jedes dieser Fahrzeuge ein Privatanteil versteuert werden. Kann jedoch glaubhaft nachgewiesen werden, dass bestimmte Fahrzeuge definitiv nicht privat genutzt werden oder dafür nicht geeignet sind (z.B. Wagen mit eingebauten Werkzeugschränken), ist für diese Fahrzeuge kein Privatanteil zu versteuern.

• Nutzen mehrere Personen – der Einzelunternehmer und seine Mitarbeiter – den Firmenwagen, ist der nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelte Privatanteil nach der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Im Klartext bedeutet das: Nicht jeder muss ein Prozent des Listenpreises versteuern, sondern jeder nur einen Teil davon.

bwd-Tipp: Wird in einem Einzelunternehmen ein Fahrzeug tatsächlich nicht privat oder zu Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb genutzt, steht der Betriebsinhaber im Zweifel letztlich nur dann auf der sicheren Seite, wenn er für dieses Fahrzeug ein Fahrtenbuch führt.