Wer beruflich länger unterwegs ist, kann die Kosten für Privattelefonate als Werbungskosten geltend machen.
Sind Sie als Unternehmer oder Arbeitnehmer beruflich länger als eine Woche auswärts eingesetzt, gibt es eine gute Nachricht für Sie. Das Finanzamt erlaubt in der Steuererklärung 2012 einen Werbungskostenabzug bzw. Betriebsausgabenabzug für während dieser beruflichen Auswärtstätigkeit angefallene Privattelefonate. Was zu beachten ist – hier erfahren Sie es.
In dem Urteilsfall ging es um einen Soldaten, der an 15 Wochenenden 252 Euro für Telefonate mit Familie, Bekannten und Freunden ausgab. Den Werbungskostenabzug verweigerte das Finanzamt ihm für diese Telefonate. Begründung: Es handele sich bei den Telefonaten um rein private Telefonate.
Das sahen die Richter des Bundesfinanzhofs jedoch ganz anders. Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit von einer Woche ist es einem Arbeitnehmer nicht mehr möglich, seine privaten Angelegenheiten ohne Zusatzkosten, wie beispielsweise Telefonkosten, zu erledigen. Da diese Mehrkosten nur aufgrund der beruflichen Auswärtstätigkeit entstanden sind, steht einem Werbungskostenabzug nichts im Weg (Bundesfinanzhof, Urteil v. 5.7.2012, Az. VI R 50/10).
Begründung für Telefonkosten nicht nötig
Unternehmer und Arbeitnehmer, die also auf Montage sind und privat telefoniert haben, können diese Kosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen. Der Grund der Telefonate geht das Finanzamt nichts an.
bwd Tipp für Arbeitnehmer: Noch besser als der Werbungskostenabzug sind gesparte Telefonkosten. Die Telefonkosten lassen sich sparen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber während der beruflichen Auswärtstätigkeit ein betriebliches Handy zur uneingeschränkten Nutzung überlässt oder wenn er Ihre entstandenen Telefonkosten als Reisenebenkosten steuerfrei erstattet.