Steuertipp Finanzamt muss Steuernummer zuteilen

Bevor Handwerksbetriebe an einen Großauftrag herankommen, haben sie dem Auftraggeber unter anderem Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Steuernummer vorzulegen. Doch gerade bei der Steuernummer zickten viele Finanzämter in der Vergangenheit.

Finanzamt muss Steuernummer zuteilen

Bevor Handwerksbetriebe an einen Großauftrag herankommen, haben sie dem Auftraggeber unter anderem Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Steuernummer vorzulegen. Doch gerade bei der Steuernummer zickten viele Finanzämter in der Vergangenheit.

Gab ein Unternehmer den vom Finanzamt zugesandten Gründungsfragebogen nicht fristgemäß ausgefüllt zurück oder fehlten nach Ansicht des Finanzamts bestimmte Angaben, wurde die Zuteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke meist verweigert. Dadurch verloren viele Selbstständige ihre Aufträge.

In zwei Urteilen werden die Finanzämter jetzt dazu verdonnert, neu gegründeten Betrieben auf Anfrage eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke zuzuteilen (Finanzgericht München, Urteile v. 19. Februar 2009, Az. 14 K 4531/06 und Az. 14 K 4956/06).

bwd-Tipp: Nur wenn offenkundig feststeht, dass der Gründungsfragebogen des Finanzamts nicht in gutem Glauben abgegeben worden ist oder Umsatzsteuer hinterzogen werden soll, kann das Finanzamt die Zuteilung einer Steuernummer verweigern.