Viele Handwerker sind nur noch bei Ihren Kunden vor Ort und büromäßig zu Hause tätig. Da hier kein anderer Arbeitsplatz vorliegt, sind die Arbeitszimmerkosten zu Hause grundsätzlich mit bis zu 1.250 Euro als Betriebsausgaben abziehbar. Doch erfüllt das häusliche Arbeitszimmer nicht die vorgeschriebenen Kriterien, kippt der Betriebsausgabenabzug komplett.
In einem Urteilsfall hatte der Unternehmer zu Hause keinen eigenen Raum für sein häusliches Arbeitszimmer. Deshalb trennte er im Wohnzimmer seinen Arbeitsbereich durch Sideboards ab und schaffte sich so sein kleines Arbeitszimmer. Eine gute Idee, die steuerlich aber leider nicht funktioniert.
Bundesfinanzhof stellte Kriterien für Arbeitszimmer auf
Der Bundesfinanzhof versagte dem Unternehmer in diesem Fall den Betriebsausgabenabzug für seinen häuslichen Arbeitsbereich. Damit ein Arbeitsraum als häusliches Arbeitszimmer durchgeht, muss es sich um einen durch Wände und Türen abgeschlossenen Raum handeln (BFH, Urteil v. 22.3.2016, Az. VIII R 10/12).
Haben Sie ein sehr großes Wohnzimmer, könnten Sie den Arbeitsbereich durch Rigipswände und einer separaten Türe von übrigen Raum abtrennen. Machen Sie Fotos von diesem baulich geschaffenen Arbeitszimmer und legen Sie dieses dem Finanzamt im Zweifel vor.
bwd Tipp: Der Bundesfinanzhof stellte in seinem Urteil v. 22.3.3016 zudem erneut klar, dass das WC, die Diele oder die Küche auch während der Arbeitszeit im Arbeitszimmer mitbenutzt werden. Einen anteiligen Betriebsausgabenabzug für diese Nebenräume hat ein Unternehmer dennoch nicht.