EuGH-Urteil TKB spricht von richtungweisender Entscheidung - Europa bremst DIBt aus"> EuGH-Urteil TKB spricht von richtungweisender Entscheidung Europa bremst DIBt aus

Die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) betont in einer Stellungnahme die Auswirkungen des Urteils für Bodenbeläge und Parkett.
„... Obwohl sich dieses Urteil zunächst einmal konkret und ausschließlich auf die Bauprodukte Rohrleitungsdichtungen, Mineralwolle und Tore bezieht, stellt der EuGH grundsätzlich klar, dass das DIBt keine nationalen Zusatzanforderungen verfügen darf. Damit hat das Urteil einen deutlich richtungsweisenden Charakter auch für andere Bauprodukte wie beispielsweise Bodenbeläge, Parkett, Verbundabdichtungen oder Fliesenklebstoffe, da das DIBt - trotz bestehender harmonisierter EN-Normen - für diese Produktgruppen Zusatzanforderungen verfügt hat. ... Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich das DIBt nun konstruktiv in die europäische Harmonisierung einbringen oder weiter rechtlich zweifelhafte Sonderwege gehen wird. ... Für Parkett- und Bodenbelagsklebstoffe hat das Urteil (zunächst) keinerlei Relevanz, da es für diese Produktgruppen derzeit weder ein Mandat noch entsprechende harmonisierten Normen gibt - diese sind in Vorbereitung. Sobald das Mandat erteilt und die harmonisierten Normen veröffentlicht sind, müssen Parkett- und Bodenbelagsklebstoffe mit CE-Zeichen versehen werden und das DIBt hat seine derzeitige Regelung über die Bauregelliste B zurückzuziehen.“