Bauaufsichtliche Zulassungspflicht Es bleibt beim 1. Januar 2011

Es bleibt beim 1. Januar 2011

Wie am 17.12. 2010 in Berlin von der zuständigen Arbeitsgruppe beschlossen wurde, tritt die bauaufsichtliche Zulassungspflicht für Parkett, Parkettklebstoffe und Oberflächenmaterialien unverändert ab 1.1.2011 in Kraft. Da derzeit nur verhältnismäßig wenige Materialien auf der Liste des DIBt stehen und nahezu täglich Anträge eingehen, soll es kurzfristig eine Aktualisierung auf der Internetseite des DIBt geben.