Parkett- und Bodenleger sind gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet, ein mangelfreies Werk abzugeben. Um dieses zu erreichen, muss der Unterboden unter anderem auch auf seine Restfeuchtigkeit überprüft werden
Parkett- und Bodenleger sind gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet, ein mangelfreies Werk abzugeben. Um dieses zu erreichen, muss der Unterboden unter anderem auch auf seine Restfeuchtigkeit überprüft werden