Das Abschleifen eines geräucherten Bodens birgt zuweilen unvorhersehbare Risiken. Wie man sich davor schützen kann, zeigt der folgende Beitrag über einen Schadensfall in einer alten westfälischen Villa.

Einst geräuchert, jetzt ruiniert
Ein Parkettleger sollte einen Parkettboden in der Holzart Eiche abschleifen und ihn neu versiegeln. Der Würfelboden war geräuchert beziehungsweise versiegelt und sollte aufgefrischt werden, da er mehr als 40 Jahre unter einem gespannten Teppichboden gelegen hatte.
„Kein Problem“, dachte der Handwerksmeister, „das bekommen wir hin.“ Er hatte sich den Boden angesehen und am Morgen vor Beginn der Versiegelungsarbeiten seinen Mitarbeitern mit auf den Weg gegeben: „Schleift das Parkett vorsichtig ab, anschließend versiegelt ihr den Boden mit Wasserlack. Die Eimer für den dreifachen Auftrag des Einkomponentenlacks habe ich dort bereitgestellt.“
Die Handwerker fuhren zum Wohnhaus des Auftraggebers und nahmen die Arbeit auf. Es lief alles wie am Schnürchen. Nach dem finalen Abschliff sah der Boden aus wie eine kaffeebraune Tischplatte. „Wenn das erst noch versiegelt ist, wird’s perfekt“, sagten sich die beiden Parkettlegergesellen. Doch bereits der erste Rollauftrag war nicht zufriedenstellend. Das Bild war etwas wolkig und uneinheitlich, das sahen die erfahrenen Handwerker sofort.
Noch waren sie aber zuversichtlich: „Bei den nächsten Aufträgen wird sich das geben.“
Doch es wurde nicht besser. Der Bauherr monierte den Boden unmittelbar nach Fertigstellung telefonisch beim beauftragten Unternehmer. Der besah sich die Arbeit und fand eine Erklärung: Zwischen den vom Räuchern veränderten Gerbstoffen des Eichenholzes sowie dem Wasserlack musste es Reaktionen gegeben haben, die das wolkige Bild erzeugten.
„Da müssen wir noch einmal ran“, fühlte der Parkettleger sich an der Ehre gepackt. Jedoch machte der zweite Versuch alles noch schlimmer. Nach dem Schleifen gab es hellere Bereiche. Die Eiche war nicht kerngeräuchert.
Nun sollte ein Schuss braunes Pigment, dem Lack beigegeben, Abhilfe schaffen. Es half so wenig wie ein Beizversuch. Zwar wurde das Bild einheitlicher, zufrieden aber waren weder Handwerker noch Auftraggeber, der jetzt ungnädiger wurde.
Nicht ganz zu Unrecht, sein dereinst wunderschöner Räuchereicheboden schillerte jetzt in den unterschiedlichsten braunen Farbtönen, so dass es eigentlich nur zwei Möglichkeiten gab. Entweder kam man auf die frühere Lösung mit dem Teppichboden zurück, oder es musste ein neuer Boden her. Letzteres forderte er vom Parkettverleger. Der wollte mit dem Hinweis auf optische Einschränkung und entsprechendem Nachlass seinen Schaden minimieren, ein Gutachter zog ihm den Zahn.
Beim ersten Versuch hatte wie schon vermutet die Löslichkeit des Ammoniaks im farblich veränderten Eichenholz dazu geführt, dass der Boden durch den Lackauftrag wolkig wurde. Eine geeignete Grundierung hätte Abhilfe geschaffen. Beim zweiten Versuch war die Ursache eine andere. Wie anhand von Unterlagen nachzuweisen war, hatte man – in den 60er Jahren eine sehr gebräuchliche Methode – den Parkettboden baustellengeräuchert. Das Eichenholz wird dabei durch den Einsatz von Salmiakgeist farblich geräuchert. Dabei stellt man kleine Schälchen, entsprechend befüllt, im Raum auf und schließt diesen möglichst hermetisch ab.
Im Gegensatz zur Kernräucherung ist die Färbung des Holzes nur oberflächlich, der Kern bleibt hell, ein Abschliff kann böse enden. Im vorliegenden Fall musste der Boden raus. Eine vorherige Probe hätte laut Gutachten Gewissheit gebracht. Wie der Handwerker, der den Auftraggeber geschädigt hatte, da er dessen kostbaren Tafelboden entwertete, aus der Sache rauskam, ist nicht bekannt.