Steuertipp Einsprüche gegen Steuerbescheide zahlen sich aus

Die festgesetzte Steuer kommt Ihnen verdächtig hoch vor? bwd erklärt, wann sich Einsprüche lohnen können.

Einsprüche gegen Steuerbescheide zahlen sich aus

Doch keine Angst: Kein Handwerker muss sich wegen des Einspruchs ein besonderes Steuerwissen aneignen. Es genügt, wenn der Handwerker dem Finanzamt einen Zweizeiler mit folgendem Wortlaut schickt: "Hiermit lege ich gegen den Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheid vom …. fristwahrend Einspruch ein. Die Begründung reiche ich zeitnah nach."


Einsprüche erfolgreich
Mit dieser einfachen Aktion erreicht der Handwerker, dass er Fehler im Steuerbescheid anschließend mit Hilfe seines Steuerberaters problemlos ausbügeln kann. Eine Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 15. Juli 2010 macht hier Mut. Im Jahr 2009 erledigte das Finanzamt knapp sechs Millionen Einsprüche. Davon wurde rund vier Millionen Einsprüche abgeholfen, das heißt, die Steuerzahler bekamen recht.


Das Bundesfinanzministerium legt die erfolgreiche Einspruchsquote natürlich anders aus. Die hohe Zahl an Einspruchsstattgaben liege nicht daran, dass die Steuerbescheide fehlerhaft waren. Es liege vielmehr daran, dass ein Einspruch wegen eines Musterverfahrens und eines Vorläufigkeitsvermerks im Steuerbescheid gar nicht notwendig waren. Eine sehr eigenwillige Interpretation.


bwd-Tipp: Nichtsdestotrotz sollten Handwerker keine Scheu zeigen und bei Zweifeln lieber selbst Einspruch gegen fragliche Steuerfestsetzungen Einspruch einlegen. Stellt sich später heraus, dass der Bescheid doch keinen Fehler aufweist, kann der Einspruch ja immer noch zurückgenommen werden. Übrigens: Selbst wenn gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt wird, muss die festgesetzte Steuer erst einmal fristgemäß überwiesen werden. Wer nicht pünktlich bezahlt, riskiert Säumniszuschläge von einem Prozent der ausstehenden Steuern pro Monat.