Abwrackprämie Einlage des Pkw in einen Betrieb zulässig

Viele Betriebsinhaber fragen sich beim Thema Abwrackprämie, ob sie ihr Privatauto verschrotten, sich ein neues Fahrzeug kaufen und dieses in ihren Handwerksbetrieb einbringen sollten. Das funktioniert tatsächlich.

Einlage des Pkw in einen Betrieb zulässig

In einer Pressemitteilung vom 26. März 2009 teilte die Bundesregierung mit, dass die Abwrackprämie aufgestockt wird. Viele Betriebsinhaber fragen sich nun, ob sie ihr Privatauto verschrotten, sich ein neues Fahrzeug kaufen und dieses in ihren Handwerksbetrieb einbringen sollten. Das funktioniert tatsächlich.

Denn die Voraussetzungen für die Prämie von 2.500 Euro sind lediglich, dass ein Privatmann ein neun Jahre altes Auto verschrotten und ein neues Fahrzeug kaufen oder leasen muss. Was am Tag danach passiert, hat keine Auswirkung auf die Prämie. Im Klartext: Das neue Fahrzeug kann also verkauft oder in den Betrieb eingelegt werden, ohne dass die Prämie verloren geht.

bwd-Tipp: Bevor ein solches Neufahrzeug jedoch in einen Betrieb eingelegt wird, sollte ein Steuerberater aufgesucht werden. Es stellt sich nämlich die Frage, mit welchem Wert das Fahrzeug in den Betrieb eingelegt und Gewinn mindernd abgeschrieben wird. Auch umsatzsteuerlich sind Besonderheiten zu beachten, wenn ein Pkw ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde.