Handwerksbetriebe, die den Gewinn ihres Betriebs mit einer Bilanz ermitteln, müssen ihre Bilanzen elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Obwohl sich die meisten bilanzierenden Unternehmer brav an die Finanzamtsvorgaben halten, droht nun weiterer Zeitaufwand durch Rückfragen des Finanzamts.
Einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen kann entnommen werden, dass die Finanzämter alles andere als zufrieden sind mit den elektronisch übermittelten Bilanzdaten. Doch nicht etwa, weil sich Steuerberater und Unternehmer nicht an die gesetzlich geforderten Übermittlungsregeln halten. Es geht vielmehr darum, dass die meisten Unternehmer nur die notwendigsten Daten übermitteln und dem Finanzamt beispielsweise Kontennachweise und Anlagespiegel vorenthalten.
Unterlagen können nachgefordert werden
Es ist schon fast tragisch-komisch, dass sich die Sachbearbeiter in den Finanzämtern wundern, dass ihnen Unternehmer nur die Muss-Daten schicken und nicht freiwillig weitere Steuerunterlagen. Wer bietet dem Finanzamt schon freiwillig Angriffsfläche, wenn sich das vermeiden lässt? In der Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen werden die Sachbearbeiter in den Finanzämtern dazu aufgefordert, im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung nach § 88 EStG Auszüge aus dem Buchführungswerk sowie Kontennachweise in Papierform anzufordern (Verfügung v. 18.12.2014, Az. S 2133b-2014/0009 – St 154), sofern diese nicht freiwillig übermittelt wurden.
Tipp: Daten freiwillig mitliefern
Wie sollen sich bilanzierende Unternehmen nun verhalten? Dem Finanzamt freiwillig Unterlagen zukommen lassen und so mehr von seinem Unternehmen preisgeben als notwendig oder mauern und die Situation eskalieren lassen?
Die Lösung sollte der Mittelweg sein. Fordert das Finanzamt jedes Jahr einen Kontennachweis und einen Anlagespiegel, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater absprechen, ob dieser nicht jedes Jahr freiwillig zu den elektronischen Bilanzdaten mitgeliefert werden sollte. Denn wer sich nicht anpasst und aus Prinzip verweigert, riskiert, dass das Finanzamt irgendwann einen Prüfer schickt, der vor Ort im Betrieb nach dem Rechten sieht. Das bietet dann natürlich die maximale Angriffsfläche.