Steuertipp E-Bilanz ab 2011 oder erst 2012?

Für nach dem 31. Dezember 2010 beginnende Wirtschaftsjahre sind die Bilanzdaten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln.

E-Bilanz ab 2011 oder erst 2012?

Viele Unternehmer haben es noch gar nicht mitbekommen, dass für nach dem 31. Dezember 2010 beginnende Wirtschaftsjahre die Bilanzdaten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln sind. Da das äußerst kompliziert ist, hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Stellungnahme an verschiedene Verbände geschickt.



Bei der elektronischen Übertragung müssen die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Überleitungsrechnung bei Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz in einem bestimmten Datenformat ans Finanzamt übermittelt werden. Was eigentlich als Bürokratieabbau für Unternehmer eingeführt werden sollte, entpuppt sich zunehmend als weiteres Kontrollinstrument für die Finanzämter.


Denn die Bilanzdaten sollen mit bestimmten Kennziffern übertragen werden. Der Finanzamtscomputer kann damit einen Abgleich mit vergleichbaren Unternehmen vergleichbarer Branchen durchführen. Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern erhalten somit in Sekundenschnelle Abweichungen vom Üblichen.


bwd-Tipp: Da der Entwurf des BMF-Schreiben zur E-Bilanz frühestens am 11. Oktober öffentlich diskutiert wird, haben Betriebsinhaber gute Karten, dass das Finanzamt Ihnen auf Antrag gestattet, die Bilanzdaten erstmals für Wirtschaftsjahre übermitteln zu müssen, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Das Finanzamt sieht auch Härtefallregelungen vor, wenn die Umstellung der Buchhaltung sehr teuer ist oder nicht kurzfristig zu bewerkstelligen ist.