Handwerksbetriebe, die unter dem Hochwasser gelitten haben, sollten Steuererleichterungen in Anspruch nehmen. Vier Hilfspakete sind geschnürt.
Die Schäden und Einnahmenausfälle für Handwerksbetriebe durch die Hochwasserkatastrophe Anfang Juni 2013 sind enorm. Wer betroffen ist, kann mit diesen Steuererleichterungen rechnen:
- Beim Wiederaufbau ganz oder teilweise zerstörter Gebäude können auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung und in den beiden nächsten Jahren neben der normalen Gebäudeabschreibung insgesamt 30 Prozent Sonderabschreibung geltend gemacht werden.
- Bei Ersatz von zerstörten beweglichen Wirtschaftsgütern kann im Jahr des Kaufs und in den beiden folgenden Jahren neben der normalen Abschreibung zusätzlich insgesamt sogar 50 Prozent abgeschrieben werden.
- Fielen aufbewahrungspflichtige Steuerbelege dem Hochwasser zum Opfer, soll den betroffenen Unternehmer daraus kein Nachteil entstehen. Hier empfiehlt es sich jedoch, das Finanzamt sofort auf die Vernichtung der Steuerbelege aufmerksam zu machen und nicht erst Jahre später bei einer Betriebsprüfung.
- Unternehmer, die wegen der Hochwasserkatastrophe für Steuerzahlungen gerade knapp bei Kasse sind, können beim Finanzamt eine zinsfreie Stundung beantragen.
bwd Tipp: Um die Sonderabschreibungen oder Steuererleichterungen zu bekommen, sollten betroffene Unternehmer sämtlichen Schriftverkehr mit der Versicherung bei den Geschäftsunterlagen aufbewahren. Für Nachweiszwecke der Schädigung empfiehlt es sich auch, Fotos von den Schäden zu machen und aufzubewahren.