Steuertipp Diese Fristen dürfen Sie nicht verpassen

Das alte Steuerjahr ist vorbei: Jetzt geht es an die Steuererklärung. Welche Termine Sie beachten müssen, lesen Sie hier.

Diese Fristen dürfen Sie nicht verpassen

Kaum ist das alte Steuerjahr vorbei, geht es an die Abgabe der Steuererklärungen. Wie jedes Jahr regeln gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden, wann die Steuererklärungen 2009 beim Finanzamt eingereicht werden müssen.

Wer steuerlich beraten ist, kann sich erst einmal zurücklehnen. Denn wer seine Steuererklärungen durch seinen Steuerberater anfertigen lässt, der bekommt automatisch eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2010. Für alle anderen Steuerzahler ist der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2009 der 31. Mai 2010.

Doch wer es bis 31. Mai 2010 nicht schafft, seine Steuererklärung fertig zu stellen, bekommt meist problemlos auf schriftlichen oder telefonischen Antrag eine Fristverlängerung bis Ende September.

Leider hat man keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung. Wer notorisch Fristen versäumt oder seinen Betrieb 2009 aufgegeben oder verkauft hat, muss damit rechnen, dass das Finanzamt kein Pardon kennt und eine Fristverlängerung verweigert.

bwd-Tipp: Wurde der Betrieb zum 31. Dezember 2009 eingestellt, muss die Umsatzsteuererklärung 2009 nach § 18 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit §v 16 Abs. 3 UStG bereits einen Monat nach Beendigung des Betriebs beim Finanzamt eingereicht werden.