Die Planung
EVom Bauwerksplaner ist gemäß DIN 18560, Teil 2, ein Plan zu erstellen, dem Art und Anordnung der Fugen zu entnehmen sind.
EDer Fugenplan ist als Bestandteil der Leistungsbeschreibung dem Ausführenden vorzulegen.
EDie endgültige Lage der Fugen ist vor der Ausführung durch den Planer in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken (Heizungsbauer, Estrichleger, Oberbodenverleger) vor Ort festzulegen.
EBei der Erstellung des Fugenplans ist seitens des Bauwerksplaners u.a. Folgendes zu berücksichtigen:
egeometrische Randbedingungen, wie beispielsweise einspringende Ecken (Wandpfeiler, Kamine) sowie Erweiterungen oder Verengungen der Estrichfläche,
ebei unbeheizten Zementestrichen werden bei den genannten geometrischen Randbedingungen in der Regel Scheinfugen als Sollbruchstellen angelegt,
ebei Heizestrichen ist eine prinzipielle Trennung zwischen beheizten und unbeheizten Fußbodenkonstruktionen notwendig,
edie Estrichfeldgröße ist abhängig von dem Bindemittel, der Geometrie und Größe der Fläche sowie den Temperaturverhältnissen vor Ort,
ebei Heizestrichen sind in Türdurchgängen in der Regel Bewegungsfugen anzuordnen,
einnerhalb einer Heizfläche mit unterschiedlich beheizten Heizkreisen (keine Randzonen) sind in der Regel zwischen diesen ebenfalls Bewegungsfugen anzuordnen.