Um mit dem technischen Fortschritt zu gehen, hat der siegelgebende Verband DKV nun die Nutzungsbedingungen der Kollektivmarke "Das Kork-Logo" auf alle Kork-Bodenbeläge ausgedehnt.
Seit 1997 können geprüfte Kollektionen von Kork-Parkett und Kork-Fertigparkett der Mitglieder des Deutschen Kork-Verbands das Qualitätszeichen „Das Kork-Logo“ tragen. Im Kontext technischer Veränderung hat der siegelgebende Verband nun die Nutzungsbedingungen seiner Kollektivmarke auf alle Kork-Bodenbeläge ausgedehnt, sofern diese die erforderliche Prüfung bestanden haben.
Neue Prüfbestimmungen
Die Prüfbestimmungen wurden grundlegend aktualisiert. Unverändert bleibt die Mitgliedschaft im Deutschen Kork-Verband als Grundvoraussetzung, um Produkte mit der Kollektivmarke auszeichnen zu können. Ab 1. Januar 2023 beinhaltet „Das Kork-Logo“ neben Kork-Parkett und Kork-Fertigparkett zudem „Kork-Fertigböden“ als neue Produktkategorie. Damit werden Bodenbeläge mit einer Kork-Deckschicht unter 2,5 mm Mindestauflagendicke inkludiert, die die mechanischen Anforderungen nach EN 16511 erfüllen.
Für Verbrauchersicherheit ist ein schnell erfassbarer Zusatz um die Produktnorm erforderlich. Rechts neben oder direkt unter der Marke ist ab sofort der Schriftsatz "Gemäß…" EN 12104 für Kork-Fertigparkett, ISO EN 20326 für Kork-Fertigparkett oder EN 16511 für Kork-Fertigböden auf jedweder Form der Produktkommunikation (Verpackungen etc.) zu publizieren. Die Übergangsfrist endet zum 31. Mai 2023. Das Kork-Logo kann mit der Qualifizierung drei Jahre geführt werden. Nach Ablauf dieser Zeit sind erneute Produktprüfungen verpflichtend.