Die hohen Spritpreise setzen vor allem Arbeitnehmern arg zu. Doch Sie als Arbeitgeber können helfen. Das Zauberwort lautet hier: Fahrtkostenzuschuss.
Da die Bundesregierung den Ruf nach einer höheren Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte am 23. Februar 2012 offiziell ablehnte, müssen andere Entlastungen für Ihre Mitarbeiter her. Besonders beliebt sind in der Praxis Fahrtkostenzuschüsse, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernimmt.
Beispiel: Ihr Mitarbeiter fährt an 20 Tagen im Monat einfach 22 Kilometer zu Arbeit. Erstatten Sie ihm je Kilometer 30 Cent, würde das einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss von 132 Euro bedeuten. Übernehmen Sie die Lohnsteuer pauschal mit 15 Prozent, kostet Ihnen dieser Zuschuss lediglich 154,28 Euro.
| Mit Fahrtkostenzuschuss | Ohne Fahrtkostenzuschuss | |
| Bruttogehalt | 3000 Euro | 3000 Euro |
| Fahrtkostenzuschuss | 132 Euro | 0 Euro |
| Steuerpflichtiges Bruttogehalt | 3132 Euro | 3000 Euro |
| Steuern | 536,22 Euro | 536,22 Euro |
| Sozialversicherung | 621,75 Euro | 621,25 Euro |
| Nettogehalt | 1974,03 Euro | 1842,03 Euro |
| Kosten Arbeitgeber | ||
| Sozialversicherung | 587,25 Euro | 587,25 Euro |
| Insolvernzgeldumlage | 1,20 Euro | 1,20 Euro |
| Pauschal übernommene Steuern | 22,28 Euro | 0 Euro |
| Kosten Arbeitgeber gesamt | 3742,73 Euro | 3558,45 Euro |
bwd-Tipp: Durch den Zuschuss erhält Ihr Arbeitnehmer einen Zuschuss von netto 132 Euro und wird somit von den hohen Spritpreisen entlastet und höchstmöglich motiviert.