Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde sie ersatzlos gestrichen. Zur Ankurbelung der Konjunktur wird die degressive Abschreibung für bewegliche Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens 2009 wieder aus dem Hut gezaubert.
Degressive Abschreibung kommt 2009 wieder
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde sie zur Gegenfinanzierung der günstigeren Steuersätze ersatzlos gestrichen. Zur Ankurbelung der Konjunktur wird sie für 2009 wieder aus dem Hut gezaubert. Die Rede ist von der degressiven Abschreibung für bewegliche Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens.
Die degressive Abschreibung soll befristet auf zwei Jahre wieder eingeführt werden und soll für Neuanschaffungen ab dem 1. Januar 2009 greifen. Die degressive Abschreibung soll 25 Prozent betragen. Dadurch können insbesondere in den ersten Jahren einer Investition höhere Steuervorteile erreicht werden.
bwd-Rechenbeispiel: Unternehmer Müller möchte eine neue Maschine für seinen Betrieb anschaffen. Kosten: 60.000 Euro (Abschreibungsdauer 8 Jahre). Erwirbt er die Maschine noch 2008, muss er diese zeitanteilig linear abschreiben. Investiert er dagegen erst im Januar 2009 winkt die degressive Abschreibung.
Anschaffung 2008:
Anschaffungskosten = 60.000 Euro; Abschreibung Jahr 1: 625 Euro (60.000 Euro : 8 Jahre = 7.500 Euro für einen Monat = 625 Euro); Abschreibung Jahr 2: 7.500 Euro
Anschaffung 2009:
Anschaffungskosten = 60.000 Euro; Abschreibung Jahr 1: 15.000 Euro (25Prozent von 60.000 Euro); Abschreibung Jahr 2: 11.250 Euro (25% von Restwert 45.000 Euro) => 18.125 Euro höhere Betriebsausgaben in den ersten beiden Jahren.