bwd Tipp Das ändert sich im April 2017

Im April treten wieder einige Änderungen in Kraft. Was sich bei der Leiharbeit, bei Heizungsanlagen oder dem Urlaub in Frankreich ändert, haben wir für Sie zusammengefasst.

Neues Gesetz zur Leiharbeit 

Ab dem 1. April dürfen Leiharbeiter nicht mehr länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Kunden überlassen werden. Mit Hilfe von Tarifverträgen können Betriebe Leiharbeiter jedoch auch über die sogenannte Höchstüberlassungsdauer hinaus beschäftigen. Nach neun Monaten muss künftig das gleiche Entgelt an Stammbeschäftigte und Leiharbeiter gezahlt werden. Außerdem muss Leiharbeit künftig offengelegt werden und Leiharbeiter dürfen nicht mehr die Tätigkeiten von streikenden Beschäftigten ausführen. Dadurch möchte der Gesetzgeber Scheinwerkverträge und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung verhindern.

Neuer 50-Euro-Schein 

Ab dem 4. April ist der neue Fünfziger im Umlauf. Der neue 50-Euro-Schein soll besonders sicher vor Fälschung sein. Dazu ist er unter anderem mit einem neuen Porträtfenster mit einem Bild der griechischen Mythengestalt Europa ausgestattet. Das wird sichtbar, sobald der Geldschein gegen das Licht gehalten wird. Außerdem wechselt die glänzende 50 auf der Vorderseite die Farbe von Smaragdgrün zu Blau, wenn der Schein gekippt wird. Andere Merkmale wie der Hologrammstreifen bleiben weiterhin bestehen, genauso wie die Motive und die Grundfarbe. Zunächst wollen die Notenbanken der Eurozone 5,4 Milliarden neue Fünfziger in Umlauf bringen. Die alten Scheine werden schrittweise eingezogen, behalten aber weiterhin uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

Der Vermögensfreibetrag wird angehoben 

Wer Sozialhilfe bezieht, muss sein Einkommen offen legen. Bisher konnte bis zu einem Vermögen von 2.600 Euro Sozialhilfe in Anspruch genommen werden, ab dem 1. April steigt der Vermögensfreibetrag auf 5.000 Euro. Hinzu kommt, dass auch für jede volljährige Person, deren Einkommen und Vermögen für die Gewährung von Sozialhilfe maßgeblich ist, 5.000 eingerechnet werden müssen. Wird eine Person vom Leistungsberechtigten, seinen Eltern oder dem Ehegatten unterhalten, kommen nochmal 500 Euro hinzu.

Frankreichtouristen brauchen Umweltplakette 

Wer mit dem Auto eine größere Stadt in Frankreich besuchen möchte, der muss ab dem 1. April eine Vignette kaufen. Nach Paris und Grenoble werden in den kommenden Jahren 23 weitere französische Städte Umweltzonen einführen. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge brauchen dann eine Vignette. Diese sind bereits seit März für 68 Euro erhältlich.

Heizanlagen müssen neuen Kriterien entsprechen 

Alle Heizungen, die mit Scheitholz, Pellets oder anderen festen Brennstoffen betrieben werden, müssen ab dem 1. April den Effizienz- und Abgasvorgaben einer Ökodesign-Richtlinie entsprechen. Beträgt die Wärmeleistung der Kessel und Verbundanlagen bis zu 500 Kilowatt, sind diese davon betroffen. Unter einer Leistung von einschließlich 70 Kilowatt erhalten die Geräte ein Effizienzlabel zwischen A+++ und G.