Bereits am 4. Dezember hat der Bundestag die ersten Steueränderungen 2015 beschlossen. Im "Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften", kurz Zollkodex-Anpassungsgesetz, findet sich vor allem zur Betriebsveranstaltung eine gelungene Steueränderung.
Bisher gab es steuerlich Probleme, wenn die Kosten einer Betriebsveranstaltung für einen Arbeitnehmer bei mehr als 110 Euro lagen. In diesem Fall wurde Lohnsteuer fällig und die Vorsteuer für die Aufwendungen wurden nicht erstattet. Die 110 Euro-Höchstgrenze ist derzeit noch eine Freigrenze. Das bedeutet im Klartext: Bei Überschreitung der 110-Euro-Grenze nur um einen Cent, drohen die nachteiligen Konsequenzen zur Lohnsteuer und zur Umsatzsteuer.
Neuregelung sieht einen Freibetrag vor
In der Neuregelung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz ist ab 2015 vorgesehen, dass die 110-Euro-Höchstgrenze keine Freigrenze mehr sein soll, sondern ein Freibetrag. Nur für übersteigende Kosten droht nun Lohnsteuer und der Vorsteuerabzug geht verloren. Das ist eine positive Überraschung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Beispiel: Die Kosten für eine Betriebsveranstaltung betragen 120 Euro pro Person. Je nachdem, in welchem Jahr diese Veranstaltung stattfinden, gilt Folgendes:
Bis 2014 | Neue Rechtslagen ab 2015 | |
---|---|---|
Schädliche Ausgaben | 120 Euro | 10 Euro |
Lohnsteuer | Ja, bezogen auf 120 Euro | Ja, bezogen auf 10 Euro |
Vorsteuerabzug | Nein, bezogen auf 120 Euro | Nein, bezogen auf 10 Euro |