Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2013 und damit zahlreiche Änderungen im Steuerrecht verabschiedet. Was sich für Sie ändert, lesen Sie hier.
Das Jahressteuergesetz 2013 umfasst insgesamt 49 einzelne Steuerrechtsänderungen aus unterschiedlichen Bereichen. Zwei zentrale Änderungen betreffen auch Unternehmer und Selbstständige in Deutschland.
Kürzere Aufbewahrungsfristen
So müssen Betriebe ihre steuerrechtlichen Unterlagen ab 2013 nur noch acht Jahre aufheben. Bisher galt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Ab 2015 soll die Frist sogar auf sieben Jahre sinken. Ziel ist es, die Bürokratielasten insgesamt zu verringern.
E-Fahrzeuge länger steuerfrei
Auch wer ein Elektrofahrzeug fährt, kann sich auf vorteilhafte Steueränderungen freuen. Denn Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, die eine Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2015 haben, werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bisher und wieder ab dem 1. Januar 2016 fahren Elektro-Pkw für fünf Jahre steuerfrei. Bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen, muss bisher bei privater Nutzung ein Prozent pro Monat vom kompletten Preis versteuert werden. Dieser Nachteil soll im kommenden Jahr ausgeglichen werden. So wird ab 2013 der Preis für die Batterie von dieser Steuer befreit.
bwd-Tipp: Da die Batterie bei Elektrofahrzeugen einen erheblichen Anteil der Investition ausmacht, ist dies für Unternehmen, die sich ein Elektrofahrtzeug kaufen möchten, eine Entlastung. Die Ein-Prozent-Regelung gilt nur, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.