Fehlerhafte Kassenführung Darf ein Steuerbescheid geändert werden?

Ist ein Steuerbescheid bestandskräftig, kann er grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme.

Zwar ist kein Einspruch mehr möglich, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung des Steuerbescheids. Die Möglichkeit, eine Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids aufgrund neuer Tatsachen durchzusetzen, haben leider nicht nur Unternehmer. Auch das Finanzamt kann eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen neuer Tatsachen durchboxen. Nun mussten die Richter des Finanzgerichts Münster entscheiden, ob ein bestandskräftiger Steuerbescheid nach dieser Änderungsvorschrift auch geändert werden darf, wenn sich herausstellt, dass die Kassenbuchführung fehlerhaft ist.

Die Antwort lautet kurioserweise ja. Das Finanzamt darf also auch die Buchhaltung der Jahre prüfen, bei denen bereits bestandskräftige Steuerbescheide vorliegen (FG Münster, Urteil v. 8.5.2012, Az. 1 K 602/09).

bwd Tipp: Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Stellen Sie fest, dass ein Ausgabenposten versehentlich nicht korrekt in der Kasse aufgezeichnet wurde (z.B. technischer Defekt an der Kasse) und stellen das erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids fest, müssten auch Sie einen Anspruch auf Änderung des Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen haben.