Der BVPF hat beschlossen, den Bundesleistungswettbewerb der Parkett- und Bodenleger in Neustadt a. d. Aisch am 30. Oktober unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) sieht sich angesichts der Corona-Pandemie beim Bundesleistungswettbewerb zu einer drastischen Reduzierung des Personenaufkommens gezwungen. Um den Wettbewerb 2020 wie geplant am 30. Oktober 2020 überhaupt durchführen zu können, hat der Bundesvorstand beschlossen, diesen nicht-öffentlich auszutragen und auch keine Sponsoren vor Ort zuzulassen. „Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Trägt doch der Wettbewerb auch dazu bei, Jugendliche für den Beruf des Parkett- bzw. Bodenlegers zu begeistern und zu einer Ausbildung in einem dieser Gewerke zu motivieren“, heißt es dazu in einem Rundschreiben an die Verbandsmitglieder.