Planen Sie den Kauf einer Immobilie in Berlin, Schleswig-Holstein, Bremen oder Niedersachsen, lohnt es sich den Notarvertrag noch in 2013 zu unterzeichnen.
Planen Sie in naher Zukunft den Kauf einer privaten oder betrieblichen Immobilie in Berlin, Schleswig-Holstein, Bremen oder Niedersachsen dann sollte zumindest der Notarvertrag noch im Jahr 2013 unter Dach und Fach gebracht werden. Ab 2014 klettert der Grunderwerbsteuersatz.
Erwerben Sie beispielsweise ein Haus für 300.000 Euro in Berlin, müssen Sie dafür derzeit mit 15.000 Euro Grunderwerbsteuer kalkulieren. Bei Kauf im Jahr 2014 sind es dagegen durch die am 8. Oktober 2013 beschlossen Grunderwerbsteuererhöhung bereits 18.000 Euro. Diese 3.000 Euro Mehrbelastung lassen sich jedoch vermeiden. Hier wird die Grunderwerbsteuer von fünf auf sechs Prozent erhöht.
Notarvertrag maßgeblich für Grunderwerbsteuer
Die niedrigere Grunderwerbsteuer für 2013 kann durch Unterzeichnung eines Notarvertrags im Jahr 2013 über den Kauf der Immobilie gerettet werden. Das gilt selbst dann, wenn die Kaufpreiszahlung und der Übergang von Nutzen und Lasten erst im Jahr 2014 erfolgen.
Beispiel: Frau Huber unterzeichnet im Jahr 2013 einen Notarvertrag über den Kauf eines Friseursalons für 200.000 Euro in Berlin. Übergang von Nutzen und Lasten sowie die Kaufpreiszahlung sind zum 1. Juni 2014 festgelegt. Folge: 10.000 Euro Grunderwerbsteuer (200.000 Euro x 5 Prozent). Unterzeichnet Frau Huber den Notarvertrag dagegen erst im Jahr 2014, fordert das Finanzamt 12.000 Euro Grunderwerbsteuer (200.000 Euro x 6 Prozent).
bwd Tipp: Auch in Schleswig-Holstein (von fünf auf 6,5 Prozent), Bremen (von 4,5 auf fünf Prozent) und Niedersachsen (von 4,5 auf 5,5 Prozent) steht übrigens zum 1. Januar 2014 die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf dem Plan. Auch hier kann durch einen Notarvertrag in 2013 noch kräftig gespart werden.