BMWi: Vorläufiges Fazit zur Rückvermeisterung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Evaluierungsbericht zur Wiedereinführung der Meisterpflicht 2020 in zwölf Gewerken veröffentlicht. Für eine nachhaltige Konsolidierung sei der Zeitraum von fünf Jahren nach Angabe der befragten Gewerke noch zu kurz.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Evaluierungsbericht zur Wiedereinführung der Meisterpflicht 2020 in zwölf Gewerken veröffentlicht. - © BMWi

2004 wurde die Meisterpflicht für zahlreiche Gewerke abgeschafft, darunter Estrichleger, Parkettleger und Raumausstatter. Seit 2020 gilt sie für diese Gewerke wieder. Die nun vorgelegte Evaluation attestiert der Rückvermeisterung, dass die gesetzgeberischen Ziele, Stärkung der Gefahrenabwehr, Schutz von Kulturgütern sowie Sicherung einer qualifizierten Fachkräftebasis, erreicht worden seien.

„Die Einschätzung der Fachverbände, dass die Zahl von Absolventinnen der Meisterfortbildungen in den ‚rückvermeisterten‘ Gewerken zunehme, lässt sich für einzelne Gewerke anhand vorhandener Zahlen nachvollziehen“, heißt es in dem Bericht. Eine Zunahme des Frauenanteils bei den bestandenen Meisterprüfungen gebe es etwa bei den Raumausstatterinnen (+60 Prozent, 2023 vs. 2020). „Aussagen über die konkreten Auswirkungen der 4. HwO-Novelle sind nach nur fünf Jahren schwer möglich“, heißt es aber auch im Fazit des Berichts (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Navigation/DE/Service/Evaluationen/evaluationen.html