Belegreiffeuchte: Wann ist der Untergrund belegreif?

Nur auf einem belegreifen Untergrund können Boden- und Parkettleger Oberbeläge schadensfrei verlegen. Was es bei der Belegreiffeuchte zu beachten gilt.

Die Belegreife eines mineralischen Untergrundes ist dann erreicht, wenn diese Untergründe Feuchtegehalte erreicht haben, die nach den allgemeinen Erfahrungen keine Feuchteschäden an Bodenbelägen verursachen.

Die Feuchtewerte für die Belegreife sind höher als die der Ausgleichsfeuchte. Hierfür sind zwei Gründe verantwortlich:

  • Zum einen ändert sich die Ausgleichsfeuchte mit der relativen Luftfeuchte,
  • zum anderen wären zu lange Trocknungszeiten zum Erreichen der Ausgleichsfeuchte erforderlich.

Die erforderlichen Grenzwerte für die Belegreiffeuchte werden für Calciumsulfatestriche, Zementestriche und Magnesiaestriche allgemein verbindlich vorgegeben. Für Sonderestriche und Schnellestriche müssen die Hersteller dieser Estriche die Grenzwerte vorgeben.

Belegreiffeuchte – Risiken und Grauzonen

Aufgrund der Vielzahl von verschiedenen mineralischen Untergründen, auf denen Parkett- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt werden, sind die Risiken und Grauzonen im Hinblick auf die Belegreiffeuchte dieser Untergründe nicht zu unterschätzen. Beispielsweise für die Untergründe –

  • Hartstoffestriche,
  • Kunstharzestriche,
  • Beton mit Zusatzmitteln,
  • Leichtbeton,
  • Porenbeton,
  • Reaktionsharzbeton,
  • Schaumbeton,
  • Walzbeton,
  • Betonkernaktivierung –

findet man in der Fachliteratur keine Grenzfeuchtegehalte für die Belegreife. Bei der Verlegung von Oberbelägen auf diese Untergründe geht der Verarbeiter somit ein hohes Risiko ein.