bwd Tipp Beim Kassenbuch steuerliche Stolpersteine meiden

Die Prüfer der Finanzämter haben einen neuen Prüfungsschwerpunkt: sie interessieren sich nicht nur für die Betriebsausgaben sondern auch für die Bareinnahmen. Bei Bareinnahmen erweist sich das Kassenbuch als Stolperstein.

Ein Kassenbuch muss für einen Handwerksbetrieb nur geführt werden, wenn der Gewinn im Rahmen der Bilanzierung ermittelt wird. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind Handwerksbetriebe von der Führung eines Kassenbuchs befreit.

Die typischen Stolpersteine beim Kassenbuch 

Stößt der Prüfer des Finanzamts auf Fehler oder auf Unregelmäßigkeiten im Kassenbuch, steht die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung auf dem Spiel und es drohen Zuschätzungen zum Gewinn und um Umsatz. Die folgenden typischen Fehler sollten deshalb vermieden werden:

  • Nicht selten werden Bareinzahlungen oder Barabhebungen bei der Kassenbuchführung nicht aufgezeichnet.
  • Der Bestand der Kasse weist an mehreren Tagen einen negativen (!) Bestand auf.
  • Bei einfachen Ladenkassen sollte regelmäßig – am besten täglich – einer Überprüfung von tatsächlichem und buchmäßigem Kassenbestand vorgenommen werden.
  • Privatentnahmen und Privateinlagen werden nicht aufgezeichnet.
Tipp: Ermitteln Sie Ihren Gewinn im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären, ob Sie freiwillig ein Kassenbuch führen sollen. Denn selbst Ungereimtheiten bei einem freiwillig geführten Kassenbuch können zu Hinzuschätzungen und somit zu Steuernachzahlungen führen.