Checkliste Auf keinen Fall verpassen!

Ist bei Ihnen nach der Urlaubszeit auch Ausnahmezustand? Hier eine Übersicht der Steuertermine, die Sie im September nicht verpassen sollten.

Auf keinen Fall verpassen!

Nach der Urlaubszeit herrscht in vielen Handwerksbetrieben der Ausnahmezustand. Aufträge müssen abgearbeitet, Rechnungen geschrieben und neue Aufträge an Land gezogen werden. Daneben sollten Betriebsinhaber aber die anstehenden Steuertermine nicht außer acht lassen.

Im September 2011 sollten vor allem folgende Steuertermine nicht übersehen werden:

- Vorauszahlung zur Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer zum 12. September 2011

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung III/2011 beziehungsweise August 2011 zum 12. September 2011

- Abgabe der Lohnsteueranmeldung zum 12. September 2011

- Antrag auf Erstattung von Umsatzsteuer im EU-Ausland bis 30. September 2011

Bei Überweisung der Steuerzahlungen haben Unternehmer grundsätzlich eine dreitägige Schonfrist. Das bedeutet im Klartext: Werden die Vorauszahlungen, die Umsatzsteuer- oder Lohnsteuerzahlung bis spätestens 15. September 2011 überwiesen, fallen noch keine Säumniszuschläge an. Wird bar oder per Scheck bezahlt, gibt es diese dreitägige Schonfrist nicht.

bwd-Tipp:
Unternehmer, die den Termin zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung oder Lohnsteueranmeldung nicht einhalten können, sollten das dem Finanzamt melden und geschätzte Zahlen mitteilen. Damit vermeiden Unternehmer zumindest die Festsetzung von Verspätungszuschlägen und gewinnen Zeit für die Abgabe der richtigen Voranmeldung beziehungsweise Anmeldung.