Aus der Diskussion Arbeitsschutz, Umweltschutz und baurechtliche Themen

Arbeitsschutz, Umweltschutz und baurechtliche Themen

Zur Staubbelastung in der
Fußbodentechnik

Der Boden- oder Parkettleger ist in verschiedenen Arbeitssituationen einer Staubbelastung ausgesetzt, so z.B. beim Abschleifen von Altuntergründen, beim Anschleifen von mineralischen Untergründen, beim Schleifen von Parkett und auch beim Anmischen von pulverförmigen

Spachtelmassen.

Nach TRGS 900 gibt es AGWs (Arbeitsplatzgrenzwerte) für einatembaren Staub, Alveolen-gängigen Staub und auch für Portlandzement, eine wesentliche Komponente bei zementären Spachtelmassen.

bwd-Tipp: Auf dem Markt befinden sich mittlerweile mehrere Spachtelmassen und Fliesenklebstoffe, die eine reduzierte Staubentwicklung beim Anmischen zeigen. Die AGWs können damit eingehalten werden.


Zum Problem lösemittelhaltiger
Verlegewerkstoffe

Die Marktbedeutung von stark lösemittelhaltigen Verlegewerkstoffen nimmt global, vor allem aber in Deutschland, seit Jahren deutlich ab. Während die Verlegung von elastischen und textilen Bodenbelägen seit vielen Jahren lösemittelfrei erfolgt (Ausnahme: Neopreneklebstoffe im Treppenbereich), gibt es noch einen stark schrumpfenden Anteil von stark lösemittelhaltigen Klebstoffen bei
der Parkettverlegung.

Mit der Einführung des Giscodes RS 10 für methoxysilanhaltige Klebstoffe sind diese Produkte neben Dispersionsprodukten und im Gegensatz zu Polyurethanprodukten Ersatzstoffe im Sinne der TRGS 610 und damit eine technisch gut funktionierende Alternative zu
stark lösemittelhaltigen Parkettklebstoffen.

Der Druck auf die stark lösemittelhaltigen Parkettklebstoffe kommt auch von juristischer Seite in Form von entsprechenden lösemittelfreien Ausschreibungen oder von Urteilen zur Raumluftbelastung. Darüber hinaus könnte es im Zuge der möglichen bauaufsichtlichen Zulassung von Parkettklebstoffen, nachfolgend der für Parkett, zu einer weiteren Restriktion dieser Produktklasse kommen.

bwd-Tipp: Das Handwerk ist gut beraten, sich heute schon mit den technischen Alternativen vertraut zu machen.

Zum Brandverhalten von
Bodenkonstruktionen

Während im privaten Wohnbereich in Deutschland üblicherweise die Brandklasse Efl nach EN 13501-1 gefordert wird, tauchen im Objektbereich (Hotel, Theater, Kino, öffentliche Gebäude etc.) vielfach erhöhte Anforderungen an den Brandschutz auf. Typischerweise wird hier die Brandschutzklasse Cfls1 gefordert.

Bodenbeläge für den öffentlichen Bereich unterliegen der bauaufsichtlichen Zulassung, wobei ein Kriterium die Brandprüfung ist.

Die Ergebnisse der Brandprüfung und damit die Klassifizierung verbessern sich bei vielen Bodenbelägen durch eine vollflächige Klebung. Neben dem reinen Belag wird deshalb auch der Verbund klassifiziert.

Zusammen mit dem Deutschen Forschungsinstitut für Bodensysteme (TFI) bemüht sich die Technische Kommission Bauklebstoffe im Industrieverband Klebstoffe (TKB) zurzeit um die Definition einer Klasse „brandtauglicher Klebstoffe“, um eine beliebig große Zahl von denkbaren Kombinationsprüfungen zu umgehen.

bwd-Tipp: Der Handwerker muss die Ausschreibungstexte genau beachten und beim Belaghersteller die Brandklassifizierung des Belags oder des Verbundes erfragen.


Zur bauaufsichtlichen Zulassung von Parkett

Ab März 2009 müssen Parkett und Parkettversiegelungen nach DIN
EN 14342 bauaufsichtlich zugelassen werden. Damit wird die Anforderung Nr. 3 der Europäischen Bauproduktenrichtlinie „Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz“ umgesetzt.

In Konsequenz droht auch Parkettklebstoffen die bauaufsichtliche Zulassung, möglicherweise noch im Jahr 2009. Die daraus eventuell resultierenden Konsequenzen für stark lösemittelhaltige Klebstoffe wurden bereits skizziert.

Die TKB bemüht sich im Dialog mit dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) um eine Gruppenbildung zur Reduktion des Prüfaufwands und um die Akzeptanz des Emicode-Systems. Die bauaufsichtliche Zulassung wird mit erheblichen Kosten verbunden sein.

bwd-Tipp: Die weitere Entwicklung genau verfolgen. Möglicherweise wird die Zulassung abermals verschoben.