Änderungen ab 2014 Ein Leiharbeiter befindet sich steuerlich auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit, wenn er in der Einrichtung des Kunden seines Arbeitgebers tätig wird. Das hat Auswirkungen auf Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen. Der Bundesfinanzhof bestätigte, dass ein Leiharbeiter in den Räumlichkeiten des Kunden seines Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte hat (BFH, Urteil v. 15.5.2013, Az.VI R 18/12). Damit [...]