Eigentlich erwartet das Finanzamt für die Abtretung von Steuern einen amtlichen Bescheid. Doch es geht auch einfacher.
Abtretungsanzeige leicht gemacht
Selbständige, die einem Geschäftspartner Geld schulden, treten diesem nicht selten Erstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt ab. In diesem Fall erwartet das Finanzamt zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 Abgabenordnung eine amtliche Abtretungsanzeige – und zwar im Original. Doch in der Praxis laden sich Steuerzahler das amtliche Formular aus dem Internet auf ihre Rechner, drucken die Abtretungsanzeige aus und schicken sie ausgefüllt und unterzeichnet ans Finanzamt. Solche zweiseitigen Computerausdrucke akzeptierten die Finanzämter bisher nicht.
bwd-Tipp: Die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen urteilten jedoch, dass ein amtlich vorgeschriebener Vordruck nicht amtlich hergestellt sein muss. Ein zweiseitiger Computerausdruck erfüllt deshalb sämtliche Voraussetzungen für eine wirksame Abtretungsanzeige (Finanzgericht Niedersachsen, Urteil v. 30.11.2009, 9 K 73/07).