Absanden
Absanden – eine unerwünschte Eigenschaft hydraulisch abbindender Estriche, wobei sich mehr oder weniger feine Kies- oder Sandbestandteile lösen. Zu beobachten bei an sich guten Estrichen als Folge langzeitiger, übermäßiger Benutzung (Begehen, Befahren), so lange sie nicht mit einem Bodenbelag belegt und dadurch geschützt sind. Dieser Vorgang wird auch als Wundlaufen bezeichnet. Absanden der Oberfäche tritt auf infolge falscher Zusammensetzung des Estrichs, bei fehlendem Bindemittel, falscher Korngröße von Kies/Sand, aber auch bei ordnungsgemäß hergestellten Estrichen, wenn sie infolge Wärmeeinwirkung durch übermäßiges Heizen, Sonneneinstrahlung oder Zugluft oberflächig zu schnell austrocknen. Nach VOB Teil C, DIN 18365 Bodenbelagarbeiten ist der Auftragnehmer nach 3.1.1 verpflichtet, Bedenken schriftlich geltend zu machen bei „nicht genügend fester Oberfläche des Untergrundes“. Hierunter fällt das oben beschriebene Absanden. Der Auftraggeber hat in solchen Fällen für Abhilfe zu sorgen. Diese – als besondere Leistung gesondert zu vergütende – Abhilfe, zum Beispiel durch Vorstreichen/Grundieren, wird möglicherweise nur bei wundgelaufenen, sonst aber ordnungsgemäßen Estrichen von Erfolg sein. Dauernd absandende Estriche, die man „herauskehren“ kann, sind in der Regel nicht wieder zu verfestigen und müssen erneuert werden.