Auch: Nebenleistungen
Nebenleistungen gehören nach der ATV zur vertraglichen Leistung, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt sind, und werden nicht gesondert vergütet. Was dazu zählt, steht in Abschnitt 4.1 der jeweiligen ATV – etwa das Prüfen des Untergrunds oder das Beseitigen eigener Verunreinigungen.
Siehe auch: Besondere Leistung, ATV
Mehr dazu in bwd
Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.