Der Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge (FEB), die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und VinylPlus Deutschland haben ein gemeinsames Informationspapier zur Bewertung von Vinyl-Bodenbelägen im Rahmen des DGNB-Systems erstellt.

Demnach können Vinyl-Bodenbeläge aufgrund des Halogengehalts von PVC den Nachweis für die Qualitätsstufe 4 des Kriteriums ENV1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ nicht über die hierfür maßgebliche Norm DE-UZ 120 führen. „Für das Erreichen der Qualitätsstufe 4 besteht jedoch eine Nachweismöglichkeit durch die Nutzung von Streichkriterien, sofern die Kriterien der Qualitätsstufe 3 erfüllt sind“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Vinyl-Bodenbeläge, erklärt der FEB, würden somit grundsätzlich der Bewertung des Kriteriums ENV1.2 mit Qualitätsstufe 4 nicht entgegenstehen. „Diese ist für die höchsten Auszeichnungsstufen Gold und Platin auf Gebäudeebene zudem nicht zwingend erforderlich: Für Platin ist im Kriterium ENV1.2 die Qualitätsstufe 3 ausreichend.“ Das gemeinsam erstellte Informationspapier ist unter https://feb-ev.com/wp-content/uploads/2026/08/Vinyl-Bodenbelaege-DGNB-System.pdf zu finden.