Für Parkett- und der Bodenleger sind die Randverformungen von Zementestrichen immer wieder ein Ärgernis. Die „Schnittstelle Fußboden" informiert zu Aufklärungspflichten über die materialspezifische Eigenschaft der Zementestriche.
Wenn sich die Verformungen im Laufe der Zeit zurückbilden, hängen auf einmal Fußleisten in der Luft, Dichtstoffe reißen, Höhen zu angrenzenden Bauteilen passen nicht mehr. Parkett- und Bodenleger müssen Bauherren dann über die materialspezifischen Eigenschaften von Zementestrichen aufklären. Nach Ansicht der in der „Schnittstelle Fußboden“ zusammengeschlossenen Verbände gehört es zu den Aufklärungspflichten der Estrichleger, Bauherren über diese materialspezifische Eigenschaft der Zementestriche zu informieren. Die Schnittstelle Fußboden hat deshalb dazu folgende Mitteilung formuliert:
Schnittstelle Fußboden informiert
Zementestriche können sich bei der Trocknung an den Rändern nach oben verformen. Dieser Vorgang wird umgangssprachlich als Schüsseln bezeichnet. Dies ist keine handwerkliche Fehlleistung, sondern eine materialspezifische Eigenschaft des Zementestrichs. Diese hängt von Faktoren wie
- der Zusammensetzung des Estrichs oder
- von baustellenbedingten Einflüssen wie Zugluft
ab. In der Fachliteratur wird geschrieben, dass Schüsselungen bei fachgerecht verlegten Zementestrichen bis zu sechs Millimeter betragen können. Diese Eigenschaft muss vom Planer berücksichtigt und vom Bauherrn akzeptiert werden.
Der Parkett- und Bodenleger kann Schüsselungen im Rahmen seiner Prüfpflichten nicht erkennen und hat darauf auch keinen Einfluss. Problematisch wird es erst, wenn sich diese Schüsselung im Laufe der Zeit zurückbildet und der Estrichrand sich absenkt:
- Fußleisten stehen plötzlich in der Luft,
- Dichtstoffe reißen ab,
- Höhen zu angrenzenden Bauteilen passen nicht mehr.
In solchen Fällen ist der Parkett- und Bodenleger nicht für die unerwünschten Erscheinungen verantwortlich. Sollen Nacharbeiten durch den Parkett- und Bodenleger erfolgen, ist dies vom Bauherrn kostenpflichtig zu beauftragen. Zum Schüsseln von Zementestrichen muss der Bauherr vom Estrichleger bzw. Planer vor Einbau umfassend informiert werden. Nur so kann der Bauherr eine fundierte Entscheidung treffen:
- Akzeptiert er die ggf. auftretende Schüsselung und Rückverformung oder
- entscheidet er sich für ein alternatives Estrichprodukt, das diese Problematik nicht aufweist?
Fazit
Bauherren müssen vor dem Einbau eines Zementestrichs über die materialspezifischen Eigenschaften informiert werden. Die Verantwortung für die danach getroffene Entscheidung und die eventuellen Folgen liegen eindeutig beim Bauherrn und nicht beim Parkett- oder Bodenleger.