Tarifvertrag für Parkett- und Bodenleger

Nach Angaben der IG Metall haben sich der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) und die IG Metall auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und für das Bodenlegergewerbe mit 24-monatiger Laufzeit verständigt.

Der neue Entgelt-Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf der Erklärungsfrist am 23. Oktober trete er zum 1. Januar 2026 in Kraft, heißt es von der Gewerkschaft. Darin vorgesehen ist ein Anstieg der Ausbildungsvergütungen um sechzig Euro vom 1. Januar 2026 an. Ein weiterer Anstieg um vierzig Euro folgt am 1. Januar 2027.

Die Löhne der Entgeltgruppen 3 bis 9 steigen demnach tabellenwirksam ab dem 1. Januar 2026 um 2,9 Prozent und ab dem 1. Januar 2027 nochmals um 3,1 Prozent. Der Lohn in der untersten Entgeltgruppe 2 steige überproportional, ab dem 1. Januar 2026 auf 13,91 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf 14,61 Euro, aufgrund der bevorstehenden Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns im kommenden Jahr auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro.