Bodenlegen Wer legt die Verlegerichtung von Bodenbelägen fest?

Bahnen, Platten oder Fliesen: Wer legt die Verlegerichtung von Bodenbelägen fest - der Planer, Auftraggeber oder der Bodenleger?

Martina Schott
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Expertin Martina Schott: Grundsätzlich kann die Verlegerichtung von Bodenbelägen vom Auftragnehmer so gewählt werden, dass der geringste Verschnitt entsteht. Alle Bahnen in einem Raum müssen jedoch dieselbe Flor-/Musterrichtung haben. Es ist sinnvoll, aufgrund möglicher optischer Gegebenheit oder Beeinträchtigungen, wie Lichteinfall, Möblierung, nachträgliche Einbauten, Farbgebung, anspruchsvolle Raumgeometrie usw., die Verlegerichtung vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Verlegeplan gibt dem Bodenleger Sicherheit

Gibt der Auftraggeber, der Architekt oder der Planer eine Verlegerichtung vor, sollte auch ein Verlegeplan vorgelegt werden. Dieser dient dazu, einen eventuell entstehenden Mehraufwand oder einen höheren Verschnitt ermitteln zu können, um diesen dann gesondert zu berechnen. Nischen in Längsrichtung der Bahnen müssen mit durchgelegt werden. Nischen, die neben den Bahnen liegen, dürfen mit Streifen belegt werden. Kopfnähte dürfen erst ab einer Bahnenlänge von 5 m eingebaut werden.