Im neuen Kollektivvertrag (KV) wurden Verhandlungsergebnisse hinsichtlich Löhne, Weihnachtsremuneration, Nachtarbeitsstunden, Taggelder und mehr erzielt.
Am 12. Februar 2025 fanden die KV-Verhandlungen der Verhandlungsgemeinschaft Baunebengewerbe (Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler, Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker, Bundesinnung der Maler und Tapezierer und Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe) mit der Gewerkschaft Bau-Holz statt. Im neuen Kollektivvertrag wurde folgendes Verhandlungsergebnis erzielt:
Löhne:
- 2-Jahres-Abschluss und damit Panungssicherheit bei den Löhnen.
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Lenkzeitvergütungen sowie die im KV angeführten Zulagen werden per 01.05.2025 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 2,84 % erhöht.
- Per 01.05.2026 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Lenkzeitvergütungen sowie die im KV angeführten Zulagen für eine Laufzeit von zwölf Monaten um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025) erhöht.
- Die Lohngruppe 7 (Hilfspersonal für Aufräumarbeiten der Büro- und Aufenthaltsräume verwendet wird) im Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe wird ersatzlos gestrichen.
Rahmenrechtsänderungen im neuen Kollektivvertrag
Darüber hinaus wurden folgende Rahmenrechtsänderungen festgelegt:
Weihnachtsremuneration: In den Kollektivverträgen, in denen die Weihnachtsremuneration variable Bestandteile enthält, wird die Auszahlung des Weihnachtsgeldes wie folgt geregelt: Die Auszahlung der Weihnachtsremuneration hat in Form einer Akontozahlung in der Höhe von mindestens 80,0 % der voraussichtlichen Weihnachtsremuneration mit der Auszahlung des Oktoberlohnes zu erfolgen. Die Endabrechnung erfolgt mit der Auszahlung des Dezemberlohnes.
Nachtarbeitsstunden: Mittels Betriebsvereinbarung können die Nachtarbeitsstunden (Normalarbeitszeit) in den Sommermonaten (Mai – September) auf die Stunden von 20:00 bis 04:00 Uhr beschränkt werden. In Betrieben ohne Betriebsrat sind entsprechende Einzelvereinbarungen zu treffen, welche zu ihrem Wirksamwerden der Gewerkschaft Bau-Holz zur Genehmigung vorzulegen sind.
Teilnahme von Lehrlingen an einem LAP-Vorbereitungskurs: Für die Teilnahme des Lehrlings an einem Vorbereitungskurs für die Lehrabschlussprüfung, welcher auch im Betrieb stattfinden kann, gebührt einmalig bezahlte Freizeit für einen Arbeitstag.
Taggelder: Erhöhung Taggeld bei täglicher Rückkehr:
- ab 01.05.2025: 8,00 Euro
- ab 01.05.2026: Erhöhung um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025)
- bei täglicher Rückkehr ab der 9. Stunde erhöht sich das Tagegeld ab 01.05.2025 auf 19,70 Euro. Ab 01.05.2026 wird dieses um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025) erhöht.
Arbeitsgruppen werden zu folgenden Themen eingerichtet:
- Einführung einer Mobilitätsabgeltung für die An- und Abreise zu bzw. von weit entfernten Baustellen.
- Miteinbeziehung aller BUAG-Betriebe in die Winterfeiertagsregelung.