Das sagt die Anwendungstechnik Umgang mit Asbest: Was Handwerker jetzt wissen müssen

Seit dem 31. Oktober 1993 ist die Herstellung oder Verwendung von asbesthaltigen Produkten in Deutschland verboten. Bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten in Bestandsgebäuden kommt es dennoch immer wieder zu Altbelastungen, weswegen Boden- und Parkettleger oft mit diesem Thema konfrontiert sind. Was es zu beachten gilt.

Seit Dezember 2024 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft. Handwerker benötigen einen erweiterten Sachkundenachweis zur Asbestsanierung. - © Uzin

Im Dezember 2024 traten wichtige Änderungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft. Wo kann Asbest vorkommen?

  • Industrieböden
  • Ältere CV-Beläge
  • Asphalthartfliesen
  • Stragula-Beläge
  • Flex-Fliesen und Vinyl-Asbestplatten
  • Asbestpappe

Wie ist der Umgang mit Asbest geregelt?

Die Arbeiten mit Asbest erfordern eine Zulassung als Sanierungsfachbetrieb und das Einhalten strikter Sicherheitsvorschriften, inklusive der Verwendung persönlicher Schutzaus­rüstung (PSA) und spezieller Entsorgungsbehälter. Die allgemeine Prüfpflicht des Boden- und Parkettlegers umfasst nicht die chemische Analyse von Untergründen. Dennoch ist der Auftragnehmer gemäß der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, Informationen zur Bestandskonstruktion beim Auftraggeber anzufordern. Ist dieser nicht in der Lage, entsprechende Auskünfte zu geben, sollte eine Analyse durch ein akkreditiertes Institut in Betracht gezogen werden. Die VDI-Richtlinie 6202 bietet hier eine wichtige Grundlage.

Die neuen Regelungen der Gefahrstoffverordnung sehen ein risikobasiertes Maßnahmenkonzept vor, das in drei Kategorien (hoch, mittel, niedrig) unterteilt ist. Das Konzept definiert drei Risikobereiche:

  • geringes Risiko ist grün (Asbest-Faserstaubbelastung < 10.000 Fasern/m³),
  • mittleres Risiko ist gelb (Asbest-­Faserstaubbelastung < 100.000 Fasern/m³) und
  • hohes Risiko ist rot (Asbest-Faserstaubbelastung > 100.000 Fasern/m³).

Das Maßnahmenkonzept wird aufgrund der farblichen Kennzeichnung der Risikobereiche auch als „Ampel-Modell“ bezeichnet. Durch die Änderungen werden bestimmte Tätigkeiten zur funktionalen Instandhaltung baulicher Anlagen im Bereich geringer und mittlerer Risiken legalisiert, wie das Fräsen eines Schlitzes in asbesthaltigem Putz zur Verlegung einer Elektroleitung. Tätigkeiten mit hohen Risiken bleiben jedoch weiterhin streng reguliert und dürfen nur von Fachfirmen mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden.

Wie kann der erweiterte Sachkundenachweis erworben ­werden?

Um die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen durchführen zu können, benötigen Handwerker einen erweiterten Sachkundenachweis im Bereich Asbest. Die BG Bau bietet hierzu ein kostenloses E-Learning-Modul an, das mit einer Lernerfolgskontrolle und einem Zertifikat abgeschlossen wird. Akkreditierte Institute zur Bewertung von Messstellen sind beispielsweise:

  • DEKRA Automobil GmbH, Messstelle für Gefahrstoffe Karlsruhe
  • Eurofins Umwelt Nord GmbH
  • Hessische Ländermessstelle für Gefahrstoffe Regierungspräsidium Kassel, Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
  • TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.
  • TÜV SÜD Industrie Service GmbH
  • TÜV Rheinland Energy GmbH Köln

Die Rubrik "Das sagt die Anwendungstechnik" erscheint in Zusammenarbeit mit der Uzin Utz SE und liefert in unregelmäßigen Abständen Tipps, Tricks und Know-how für den Fußbodenprofi.