Fugen Wo muss der Parkett- und Bodenleger Fugen übernehmen bzw. ausbilden?

Wo welche Art von Fugen eingebaut, ausgebildet bzw. übernommen werden muss, sagt der Planer. Der Parkett-/Bodenleger richtet sich nach dessen Fugenplan.

Dominik Kison
Dominik Kison. - © bwd

Experte Dominik Kison: Die Festlegung, wo welche Art von Fugen eingebaut, ausgebildet bzw. übernommen werden muss, ist Aufgabe des Planers. Dieser hat dem Auftragnehmer der Parkett-/Bodenbelagsarbeiten einen Fugenplan zur Verfügung zu stellen. Dort ist definiert, welche Fuge wo zu sein hat.

Die für den Abbau trocknungsbedingter Spannungen vom Estrichleger eingebauten Scheinfugen müssen nach dem Erreichen der Belegreife des Untergrunds bei vielen Belagsarten nicht übernommen werden und können mit Reaktionsharzen festgesetzt werden. Des Weiteren gibt es von Verlegewerkstoffherstellern spezielle Systeme, die bei fachgerechtem Einsatz den Verzicht auf zahlreiche Fugen erlauben.

Tipp: Das Thema Fugen und Oberbelag beim Planer/Bauherrn ansprechen und auf den möglichen Verzicht von Fugen durch spezielle Maßnahmen hinweisen. Sofern dann vom Planer/Bauherrn eine entsprechende Anweisung erfolgt, kann diese so vom Parkett-/Bodenleger umgesetzt werden