Seit dem Jahr 2020 ist die so genannte EU-Taxonomie in Kraft, die 2025 vollständig umgesetzt sein soll. Der Bodenbelagshersteller Tarkett unterstützt seine Kunden bei der Einhaltung des neuen regulatorischen Rahmens.

Bis heute sind fast 50.000 Unternehmen verpflichtet, sich an die Verordnung zu halten. Diese klassifiziert nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der EU allgemeingültig. Neben möglichen Einschränkungen für die Branche sieht man bei Tarkett auch eine Chance, mehr Transparenz zu schaffen und Greenwashing einzuschränken. Mit seinen Produkten sei der Hersteller in der Lage, zu vier von sechs Taxonomie-Zielen beizutragen: der Eindämmung des Klimawandels, dem Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft, der Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie der nachhaltigen Nutzung von Wasser. Ziel der EU-Taxonomie-Verordnung ist es, politische Entscheidungsträger, Investoren und die Industrie bei wirtschaftlichen Aktivitäten zu unterstützen, die dazu beitragen, bis 2050 eine europäische Wirtschaft mit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die Akteure des Bau- und Immobiliensektors müssen die Klimaauswirkungen des verwendeten Baumaterials begründen und die Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Emissionen quantifizieren. Dies gilt für den Bau, die Renovierung, den Rückbau, den Unterhalt und den Besitz von Gebäuden.