Trockenbau Wer muss die DIN 18340 "Trockenbauarbeiten" beachten?

Gilt die Norm DIN 18340 „Trockenbauarbeiten“ nur für den Trockenbauer oder wer muss diese Norm noch beachten?

Martina Schott
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Expertin Martina Schott: Die DIN 18340 gilt überwiegend für „raumbildende Bauteile des Ausbaus“, wie z.B. Wände oder Decken, aber auch für die Herstellung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden. Die Herstellung dieser Art von Böden ist für das Gewerk Boden- und Parkettleger nicht unüblich.

In dieser Norm sind, wie auch in den Normen Boden- oder Parkettlegearbeiten, Regeln über das zu verwendende Material, Mate­rialbeschaffenheit, die Weiterbearbeitung von eingebauten Teilen, die Oberflächenbeschaffenheit, benötigte Fugenlage, Ausführung der Anschlüsse an andere Bauteile, evtl. Ausführung und zu verwendende Materialien einer Schüttung, Ebenheit, Winkeltoleranzen etc. geregelt. Auch die Abrechnung der Leistung und die Anforderung an ein Leistungsverzeichnis zur Ausführung von Fertigteilestrichen etc. ist beschrieben. Somit gilt diese Norm nicht nur für den „Trockenbauer“, sondern für alle Gewerke, die diese Art der Konstruktionen einbauen.