Seit kurzem liegt die Neufassung der DIN 18365 vor, in der es um die VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, speziell für Bodenbelagsarbeiten, geht. Die Inhalte der neuen Norm wurden fachlich überarbeitet und aktualisiert. Allerdings lehnt der Industrieverband Klebstoffe die Erhöhung des Belegreif-Richtwerts für den Feuchtegehalt von beheizten Fließestrichen ab.
Bei der überarbeiteten und akualisierten Fassung der DIN 18365 handelt es sich um die VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Bodenbelagarbeiten des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA). Die neue Norm ersetzt die Ausgabe aus 2012-09.
Es wurden Anpassungen bei den Hinweisen für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung vorgenommen, die Verweise insbesondere auf neue Bodenbelagsnormen aktualisiert sowie der Abschnitt zur Abrechnung neu strukturiert. Interessant sind neue Angaben zu Ebenheitsanforderungen, die laut einer Information des Industrieverbandes Klebstoffe e. V. unter anderem den aktuellen Entwicklungen bei elastischen Bodenbelägen Rechnung tragen.
Bedeutsam für Bodenbelags- und Parkettarbeiten sind insbesondere Änderungen zur Belegreif-Feuchte von Untergründen. Bei den Hinweisen zum Bedenkenanmelden (3.1.1.) wird als Neuerung jetzt der "nicht genügend trockene Untergrund nach Normenreihe DIN 18560" angeführt.
Erstmals muss der Boden- und Parkettleger nunmehr bezüglich der Beurteilung der genügenden Trockenheit des Untergrunds also die Estrichnormen der DIN 18560-Reihe (Teile 1, 2, 3, 4 und 7) formal kennen und heranziehen. Zwar gibt es bereits in DIN 18560-4:2012-06 für Estriche auf Trennschicht Angaben zur Messung des Feuchtegehalts, einen Anhang A mit einem Protokoll zur Dokumentation der CM-Messung sowie den Hinweis auf die Feuchtegehalte bei Belegreife (≤ 2,0 CM-% für Zementestrich und ≤ 0,5 CM-% für Calciumsulfat(fließ)estrich). In der DIN 18365 gab es bislang jedoch keinen formalen Bezug auf diese Norm.
Vorgehensweise bei der Aktualisierung nicht nachvollziehbar
Diese Vorgehensweise sei laut des Industrieverbandes Klebstoffe e. V. in Normungsprojekten nicht üblich. Es wurden weder fundierte Daten noch Erfahrungswerte für diese überraschende Änderung vorgelegt, noch seien in der Praxis aktuell geänderte Estrich-Rezepturen oder Bindemittel-Kombinationen zu beobachten, die eine Anhebung des Richtwerts erlauben würden. Auch sei die unterschiedliche Behandlung von Zementestrichen (Differenzierung zwischen unbeheizten (≤ 2,0 CM-%) und beheizten (≤ 1,8 CM-%)) und Calciumsulfatestrichen (gleicher Richtwert für beheizte und unbeheizte Estriche) in keiner Weise nachvollziehbar.
Die mit der Erhöhung des Belegreif-Feuchte-Richtwerts für beheizte CA auf 0,5 CM-% einhergehende Erhöhung des Risikos eines Feuchteschadens trägt hingegen nicht der Estrichleger, sondern soll dem Nachfolgegewerk, z.B. dem Parkett- oder Bodenleger, aufgebürdet werden.
Die Festschreibung von Feuchte-Belegreif-Richtwerten und der zugehörigen Prüfmethode in einer Norm ist nicht sinnvoll aufgrund der langen Revisionszyklen von Normen, die keine ausreichend schnelle Anpassung an technische Veränderungen erlauben. Bislang haben die Ausführungsnormen DIN 18356, DIN 18365 oder DIN 18367 wohlweislich keine abschließenden Regelungen zur Durchführung einer Feuchteprüfung und zur Bewertung der Belegreife hinsichtlich des Feuchtgehalts sowie zur Dokumentation einer Feuchtemessung enthalten.
Industrieverband lehnt die Änderung des Belegreif-Richtwertes ab
Dem folgend wurde in der Rechtsprechung bislang auch nur bewertet, ob ein Boden- / Parkettleger seiner Pflicht zur Prüfung der Belegreife, unter anderem hinsichtlich der Prüfung des Feuchtezustands des Estrichs, nachgekommen ist. Es steht dem Boden-/Parkettleger dabei frei, welche Prüfmethoden oder Informationen er bei seiner Prüfung heranzieht. Sie müssen nur geeignet sein, die Prüfpflicht in angemessener Weise zu erfüllen. Es ist somit möglich, verschiedene Prüfmethoden zu verwenden und Informationen vom Auftraggeber mit zu bewerten.
Die TKB (Technische Kommission Bauklebstoffe) lehnt die Erhöhung des Belegreif-Richtwerts für den Feuchtegehalt von beheizten Calciumsulfat(fließ)estrichen aus den vorstehenden Gründen ab und wird in ihren Empfehlungen und Publikationen weiterhin auf den bewährten Wert von 0,3 CM-% verweisen.