ZVPF: Meister-BAföG wird erhöht

Der Bundestag hat die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Mit der Novelle werden unter anderem die finanziellen Förderleistungen zur Fortbildung zum Meister/-in erhöht.

Ab 1. August 2016 steigt laut einer Pressemitteilung des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) für AFBG-Geförderte in Vollzeitlehrgängen wie beispielsweise der Meisterausbildung der Zuschussbetrag bei der Unterhaltsförderung von 238 auf 333 Euro. Der restliche Förderbetrag bis zum monatlichen Budget von zukünftig 768 Euro
steht als zinsgünstiges KfW-Darlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zur Verfügung. Bei einem verheirateten Geförderten mit zwei Kindern ist der Schritt beim maximalen
Zuschussbetrag von 448 Euro auf 711 Euro bei einem Budget von zukünftig 1.473 Euro noch größer (plus 59 Prozent).

Weitere Informationen zum Meister-BAföG, wem die Förderung zusteht, welche Aufstiegsmaßnahmen gefördert werden, in welcher Höhe gefördert wird sowie wo und bis wann der Antrag zu stellen ist, erfahren Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).