Feiert der Gesellschafter einer GmbH Geburtstag und die Firma lädt zu diesem Jubiläum Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner ein, sind kritische Fragen des Finanzamts vorprogrammiert. Meist unterstellt es eine verdeckte Gewinnausschüttung. Doch das können Sie verhindern.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist immer dann anzunehmen, wenn bei der GmbH eine Vermögensminderung stattfindet, deren Anlass das Gesellschaftsverhältnis ist ( Geburtstag des Gesellschafters).
Folge der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA): Die Kosten für die Feier werden dem zu versteuernden Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet. Der Gesellschafter muss die Zahlungen als Kapitalerträge versteuern.
Geburtstagsfeier und Kundenveranstaltung kombinieren
Das Finanzgericht des Saarlandes hat jedoch entschieden, dass trotz des 80. Geburtstags des GmbH-Gesellschafters keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil v. 9.7.2014, Az. 1 K 1332/12):
- Nicht der 80-jährige Gesellschafter lädt ein, sondern die GmbH.
- Die Feier findet in den Räumen der GmbH statt.
- Es werden kaum private Gäste eingeladen.
- Den Gästen werden Betriebsabläufe vorgeführt.
- Das Geburtstagskind feiert seinen Geburtstag vor oder nach dieser betrieblichen Veranstaltung privat auf eigene Kosten und lädt dabei neben privaten Gästen auch Kunden und Geschäftspartner ein.
Tipp: Fallen der Geburtstag eines GmbH-Gesellschafters und ein Firmen-Event zeitlich zusammen, sollten zu dem Firmenevent keine privaten Gäste eingeladen werden und auf den Einladungsschreiben sollte der Geburtstag bestenfalls gar nicht erwähnt werden oder wenn, dann nur als Randnotiz. Ein Einladungsschreiben sollte aufbewahrt werden, damit das Finanzamt am Ablauf der Veranstaltung sieht, dass diese aus betrieblichen Gründen stattfand.